1. Geltung der Bedingungen
Erny´s Musicbox ( Matthias Struck), nachfolgend EMB genannt schließt mit Privatpersonen, Gastronomen, Vereinen
und sonstigen Auftraggebern, nachfolgend Kunde genannt, Verträge unter den nachfolgenden Bedingungen ab.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, haben keine Geltung.
Abweichungen von diesem Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
2. Leistungsbeschreibung
Die Leistung von EMB besteht in der Musikdienstleistung, Planung, Vermietung und Organisation von Veranstaltungen, d.h.
der Wiedergabe von Musik auf Tonträgern. Der Verkauf von Equiptment gehört nicht hierzu.
Insoweit gelten die AGB “EMB-Verkauf”.
3. Leistungsdauer und Umfang
Das Ende der Musikbeschallung wir im beiderseitigem Einvernehmen bestimmt. Der Discjockey beendet auch nicht bei
geringer Anzahl der Gäste vor Ort eigenmächtig die Musikbereitstellung. Der Umfang der benötigten Ton- und Lichtanlage
wird im Vorfeld festgelegt. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind wird ein DJ inkl. einer Basistechnikeinheit
zur Verfügung gestellt.
4. Preise & Zahlung
Alle Preise sind Bruttopreise und ohne MwSt. im Sinne von §19 Abs.1 UstG ( Kleinunternehmerregelung).
Die Leistung beinhaltet An- und Abfahrt, Auf- und Abbau der Technik einem Discjockey sowie der vereinbarten Stunden
Musikbeschallung. Bei Verlängerung der Veranstatungsdauer über die in Ziffer 3 genannte Zeit hinaus, oder die bereitstellung
von zusätzlichem Equiptment, erfolgt die Berechnung nach dem in der Preisliste bzw. im Vertrag genannten Geräte- und
Stundensätzen. Die Zahlung oder die höhe der Zahlung des Rechnugsbetrages ist nicht abhängig vom Erfolg der
Darbietung beim Publikum. Die Vergütung vom EMB ist, soweit nicht anders Vereinbart ist, sofort im Anschluss an die
Veranstaltung in BAR geschuldet.
5. Zustandekommen des Vertrages
Zwischen dem Kunden und EMB kommt ein Dienstleistungsvertrag unter Bedingungen dieser AGB und vorrangig des
§611 BGB sowie der jeweils aktuellen Preisliste mit Annahme einer Bestellung des Kunden durch EMB zustande.
Die Bestellung des Kunden muss nachfolgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Kunden; Ort, Art und Beginn
der Veranstaltung; Anzahl der Gäste. Sie kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Der Kunde ist an diese Bestellung
14 Tage ab dem Datum seiner Bestellung gebunden. Die Annahme der Bestellung durch EMB erfolgt schriftlich oder
per E-Mail.
6. Abwicklung
Die Veranstltung wird nach bestem Wissen und Gewissen, dem Vereinbarungen entsprechend durchgeführt. Sofern keine
höhere Gewalt ( Krankheit, technischer Ausfall, unvorhersehbare Verkehsstörungen, Naturkatastrophen oder ähnlichem) vorliegt.
gewährleistet EMB einen pünktlichen Beginn der Veranstaltung. Der Kunde stellt sicher das dem im Auftrag vom EMB
gesendeten Discjockey, nachfolgend DJ genannt, der Zugang zur Spielfläche min. 1,5 Std. vor Veranstaltungsbeginn
möglich ist, um die Technik aufzubauen. Der DJ spricht vor dem Veranstaltungsbeginn Einzelheiten des Auftritts mit dem Kunden
telefonisch oder persönlich ab. Sollte ein Vororttermin vom Kunde gewüscht werden, wird dieser bei Nichtvertragsabschluss
gesondert in Rechnung gestellt. Der Kunde unterrichtet dem DJ über fremde Programmbeitäge und die technische Absicherung
der Veranstaltung. Der DJ behält sich das Recht vor, Anbietern von fremden Programmbeiträgen die Nutzung der vom DJ
mitgebrachten Technik zu verweigern. Künstlerischen Weisungen unterliegt der DJ nicht. Die musikalische Auswahl sowie
Art und Weise der Darbietung unterliegt nicht der Weisung des Kunden.
7. Technische Bedingungen,
Zur Ausführung seiner Leistung benötigt der DJ eine geeignete ebene, erschütterungsfreie Stellfläche von mindestens
3 x 3 m und 2 technisch einwandfreie Stromanschlüsse ( Spannung 220V; Absicherung jewils 16 Ampere ). Sollten die
Stromanschlüsse nicht den üblichen Sicherheitsanforderungen genügen, so behält sich der DJ vor, die Veranstaltung,
bei voller Forderung der Gage, nicht durchzuführen bzw. abzubrechen. Bei Veranstaltungen im Freien stellt der Kunde
einen ausreichenden Schutz vor Wettereinflüssen, insbesondere Regen, Schnee, Wind und direkter Sonneneinstrahlung
zur Verfügung.
8. Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt vom Vertrag kann generell nur schriftlich erfolgen. Der Rücktritt ist ab dem Tage des Posteingangs bei EMB
gültig. Dabei gelten folgende Fristen und Aufwandsentschädigungen:
Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 40% der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 21 Tage vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 70% der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 100% der vereinbarten Gage
Pandemiebedingter Rücktritt wird nicht in Rechnung gestellt.
9. Schadenersatz / Haftung
9.1. Der Kunde verpflichtet sich, die Veranstaltung ordnungsgemäß zu sichern, sodass Schäden an ausführenden und
teilnehmenden Personen und Techik von EMB ausgeschlossen sind. Für Beschädigungen oder Verluste von Gerätschaften und
Garderobe, die während der Vorbereitung, des Verlaufs oder der Nachbereitung der Veranstaltung durch Verhalten de Kunden,
seiner Mitarbeiter, seiner Vrtragspartner oder seiner Gäste enstehen, haftet der Kunde. Die entstandenen Kosten werden
dem Kunden in Rechnung gestellt.
9.2. Bei Ausfällen durch höhere Gewalt ( Krankheit, unverschuldeter technischer Ausfall, unvorhersehbare Verkehrsstörungen,
Naturkatastophen oder ähnliches ) hat der Kunde keinen anspruch auf Schadenersatz. DIes gilt insbesondere bei Ausfall der
Technik im Ablauf der Veranstaltung. EMB verpflichtet sich in solchem Fall den Schaden für den Kunden möglichst gering zu halten.
Sollte es wider Erwarten zu einem Ausfall kommen, der keiner “höheren Gewalt” unterliegt ( also verschuldet ist ) und tritt dieser
Ausfall in der ertsen Hälfte der vereinbarten Veranstaltungsdauer auf, wird bereits gezahltes Geld zurückerstattet. Danach wird
der volle Betrag fällig. EMB haftet nicht dafür, dass erwünschte betriebswirtschaftliche oder werbemäßige Ziele oder Erfolge
des Kunden erreicht werden. EMB verpflichtet sich, die Veranstatung nach bestem Wissen und Gewissen, den Vereinbarungen
entsprechend durchzuführen.
9.3. Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse unter Ziffer 9.2. gelten nicht im Falle der Verletzung von Kardinalpflichtem,
im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie im Fall der Verletzung von Leben und Gesundheit.
10. GEMA
Eventuelle GEMA - Gebühren hat der Kunde zu tragen. Dies gilt auch für den Einsatz überspielter und digitaler Tonträger.
Die Veranstaltungsanmeldung für Veranstaltungen die der Öffentlichkeit zugänglich sind, übernimmt der Kunde, sofern
nicht anders ausdrücklich vereinbart wurde. Bei privaten nichtöffentlichen Veranstaltungen ist normalerweise keine
Anmeldung erforderlich.
11. Lautstärke und Beeinträchtigung der Umwelt
EMB behält sich vor die Lautstärke der Veranstaltung selbst zu bestimmen und je nach Art und Auswirkung auf die Gäste
entsprechend anzupassen. Die dabei entstehenden Auswirkungen auf die Umwelt ( insbesondere im Freien ) und die
damit verbundenen Konsequenzen gehen zu Lasten des Kunden. Ausgenommen der Kunde hat dem DJ darauf hingewiesen
das die Auswirkungen zu enorm sind und diese zu reduzieren.
12.Formvorschriften / Teilnichtigkeit
Alle Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages müssen schriftlich erfolgen. Änderungen oder Ergänzungen zu einem
Vertrag per E-Mail oder mündliche Abreden sind ausdrücklich ausgeschlossen. Sind einzelne Bestimmungen eines dieser AGB
bzw. eines geschlossenen Vertrages unwirksam, so bleiden alle anderen Bestimmungen dennoch wirksam. Die unwirksame
Bestiummung ist durch eine Vorgabe zu ersetzen, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.